Bis zu 6.000 € E-Auto-Förderung
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Neue E-Auto-Förderung ab 2026
Alle Infos zur neuen Prämie
Die Bundesregierung führt 2026 wieder eine staatliche Förderung für Elektrofahrzeuge ein. Ziel ist es, insbesondere private Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen beim Umstieg auf Elektromobilität zu unterstützen.
Die zentralen Eckpunkte des Förderprogramms haben wir hier für Sie übersichtlich zusammengefasst.
Neue E-Auto-Förderung 2026 – auf einen Blick
- Einkommensgrenze: Förderung für private Haushalte mit bis zu 80.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen (entspricht einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von ca. 4.800 Euro bei ledigen Personen und 5.400 Euro bei Ehepaaren).
- Kinderregelung: Erhöhung der oben genannten Einkommensgrenze um 5.000 Euro pro Kind (maximal zwei Kinder).
- Basisförderung: 3.000 Euro für batterieelektrische Fahrzeuge (Elektroautos) bzw. 1.500 Euro für Plug-in-Hybride oder Range Extender. Alle geförderten Fahrzeuge müssen mindestens 36 Monate gehalten werden.
- Kinderbonus: Zusätzlich 500 Euro pro Kind, maximal 1.000 Euro.
- Zusätzliche Förderung: Zusätzlich 1.000 Euro bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen unter 60.000 Euro; weitere 1.000 Euro bei einem Haushaltsjahreseinkommen unter 45.000 Euro.
- Maximale Fördersumme: Je nach Fahrzeug, Einkommen und Familiengröße kann die Förderung bis zu 6.000 Euro betragen.
- Stichtag für die Förderung: Maßgeblich ist das Datum der Neuzulassung ab dem 1. Januar 2026. Anträge können voraussichtlich ab Mai 2026 auch rückwirkend gestellt werden.
Warum sich Elektromobilität gerade jetzt lohnt
- Deutlich niedrigere Energie- und Betriebskosten im Vergleich zu Verbrennern
- Weniger Wartungsaufwand durch eine geringere Anzahl an Verschleißteilen
- Attraktive Leasing- und Finanzierungsangebote bei vielen Herstellern
- Staatliche Förderung soll den Einstieg zusätzlich erleichtern
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Das Förderprogramm konzentriert sich dem Bundesumweltministerium zufolge zumindest vorerst ausschließlich auf Neufahrzeuge (Kauf oder Leasing) mit. Förderfähig sind:
- Elektroautos: Fahrzeuge mit rein batterie-elektrischem Antrieb (E-Autos).
- Plug-in-Hybride: Sind förderfähig, sofern sie nicht mehr als 60 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder über eine rein elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern verfügen.
- Range-Extender: Fahrzeuge mit batterie-elektrischem Antrieb und Reichweitenverlängerer (“Range-Extender”) sind förderfähig, sofern sie nicht mehr als 60 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder über eine rein elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern verfügen.
Gebrauchtwagen sind zumindest vorerst nicht Bestandteil der Förderung.
Für den Zeitraum ab dem 1. Juli 2027 wird eine Umstellung der Förderung für danach neu zugelassene Plug-in-Hybride geprüft, die sich an den CO2-Emissionen im realen Betrieb orientiert, um einen möglichst großen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und einen Anreiz für eine möglichst weitreichende Nutzung des elektrischen Antriebs zu geben.
Steuerliche Vorteile von Elektrofahrzeugen
Unabhängig von der geplanten Kaufprämie profitieren Elektrofahrzeuge weiterhin von bestehenden steuerlichen Vorteilen
- Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge bis 2035
- 0,25-%-Regelung bei der Dienstwagenbesteuerung
- Attraktive Abschreibungsmodelle für Unternehmen bei Elektro-Dienstwagen
Unsere aktuellen Elektrofahrzeuge
Hier finden Sie eine Auswahl unserer aktuellen Elektrofahrzeuge aus der Graf Hardenberg Gruppe. Gerne beraten wir Sie markenübergreifend und individuell.
Alle Angaben basieren auf dem aktuellen Informationsstand der Bundesregierung. Änderungen im Rahmen des finalen Beschlusses bleiben vorbehalten.