Steuervorteil 2025 – Jetzt noch mehr Modelle steuerlich attraktiv!
Die Bruttolistenpreisgrenze für die 0,25 %-Dienstwagenversteuerung bei vollelektrischen Fahrzeugen steigt von 70.000 € auf 100.000 €.
Seit dem 11. Juli 2025 gilt: Vollelektrische Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 € werden steuerlich begünstigt – mit nur 0,25 % Versteuerung bei privater Nutzung.
Was ändert sich konkret?
Bisher: 0,25 %-Versteuerung nur bis 70.000 € UVP
Neu: Jetzt gilt sie für E-Fahrzeuge bis 100.000 €
Vorteil: Höhere Nettoersparnis für Mitarbeitende, mehr Auswahl für Unternehmen
Angebote
1 | Die von uns angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedures) ermittelt.
Der WLTP-Prüfzyklus hat seit dem 1. September 2018 das frühere NEFZ-Verfahren schrittweise abgelöst und seit dem 1. Januar 2022 vollständig ersetzt. Sofern von uns noch Fahrzeuge mit Nennung der Verbrauchs- und Emissionswerte angeboten werden, bei denen für das Fahrzeugmodell keine WLTP-Werte vorliegen, sind die WLTP-Werte aus den damals für das Fahrzeugmodell gültigen NEFZ-Werten errechnet.