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Graf Hardenberg Pannenservice

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Energieverbrauch (kombiniert): 13,7 kWh/100km; CO2-Emissionen (kombiniert): 0g/km; CO2 Klasse: A; Elektrische Reichweite (kombiniert) 440km1

Leasingangebot

Škoda Epiq Essence | 155 kW (210 PS) – 56 kWh

Privatkunden
155 kWStrom1‑Gang‑Automatik
Laufzeit:
36 Monate
Jährliche Laufleistung:
10.000 km
Angebot gültig bis:
30.09.2026

Leasen ab:

276,– €
/ Monat

Monatliche Leasingrate 276,– €2 zzgl. Überführung3, zzgl. Zulassungskosten4, alle Werte inkl. Mehrwertsteuer

Zusätzliche Informationen:

1 | Die von uns angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedures) ermittelt.

Der WLTP-Prüfzyklus hat seit dem 1. September 2018 das frühere NEFZ-Verfahren schrittweise abgelöst und seit dem 1. Januar 2022 vollständig ersetzt. Sofern von uns noch Fahrzeuge mit Nennung der Verbrauchs- und Emissionswerte angeboten werden, bei denen für das Fahrzeugmodell keine WLTP-Werte vorliegen, sind die WLTP-Werte aus den damals für das Fahrzeugmodell gültigen NEFZ-Werten errechnet.

2 | Ein Angebot der Škoda Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig. Zzgl. Zulassungskosten sowie der ausgewiesenen Überführungskosten. Gilt nur für Privatkunden bis zum 30.09.2026. Nur solange der Vorrat reicht. Bonität vorausgesetzt.

3 | Überführungskosten i. H. v. 1.250,– € berechnet der ausliefernde Betrieb separat, alle Werte inkl. Mehrwertsteuer.

4 | Zulassungskosten berechnet der ausliefernde Betrieb separat, alle Werte inkl. Mehrwertsteuer.

5 | Sonderzahlung entspricht einer möglichen staatlichen Förderung i.H.v. 6.000 € (3.000 € Basisprämie + 1.000 € Kinderbonus + 2.000 € einkommensabhängige Zusatzförderung für Haushalte mit zwei Kindern unter 18 Jahren und einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 45.000 €). Die Förderung ist vom Leasingnehmer zu beantragen und wird an diesen ausgezahlt. Die Volkswagen Leasing GmbH ist nicht an der Antragstellung beteiligt und übernimmt keine Verantwortung für Bewilligung, Auszahlung oder Fördervoraussetzungen. Anträge sind voraussichtlich ab Mai 2026 und bis zu einem Jahr rückwirkend für Zulassungen ab 1.1.2026 möglich. Details folgen mit Veröffentlichung der Förderrichtlinie. Die staatliche Förderung endet mit Ausschöpfung der Mittel, aktuell spätestens am 31.12.2029. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Weitere Informationen unter bundesumweltministerium.de

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